Einwohnermeldeamt Bayreuth und Meldeformalitäten

Anmeldung

Jeder, der in Deutschland wohnt, muss gemeldet sein. Bis spätestens zwei Wochen nach dem Einzug müssen Sie dies persönlich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Kommune getan haben. Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Einwohnermeldeamt Bayreuth im Rathaus

Folgende Dokumente müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen

Personalausweis

Ihren Personalausweis und/oder Reisepass sowie ggf. Ihre ausländischen Passpapiere

Kinderausweise

Für Ihre Kinder die Kinderausweise bzw. Kinderreisepässe oder die Geburtsurkunden.

Bestätigung Ihres Wohnungsgebers

Hinweis
Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend, da dieser keine Angaben enthält über das genaue Einzugsdatum und über alle Personen, die in die Wohnung einziehen. Besorgen Sie sich bitte im Vorfeld die Wohnungsgeberbescheinigung von Ihrem Vermieter.
Auch bei späteren Umzügen in andere Wohnungen müssen Sie sich erneut anmelden.

Öffnungszeiten der Pass- und Meldestelle der Stadt Bayreuth*
Montag: 7.30 bis 12 Uhr, 14 bis 16 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 7.30 bis 14 Uhr
Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr, 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7.30 bis 12 Uhr
Bitte beachten Sie: Vorsprache ist derzeit nur
nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Tel.: Ansprechpartner suchen
EMail: Einwohneramt@stadt.bayreuth.de
Anschrift: Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth – Postfach 10 10 52, 95410 Bayreuth

Frau hält Papier in der Hand

An-, Ab- und Ummeldungen

Im Infoblatt zu ``Informationen zur Meldepflicht“ des Einwohnermeldeamtes und Wahlamtes der Stadt Bayreuth finden Sie alle wichtigen Informationen kompakt zusammengefasst.

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Offener Terminplaner

Terminvereinbarung in der Stadt Bayreuth

Bitte vereinbaren Sie bei der Anmeldung in der Stadt Bayreuth bis zu 4 Wochen im Voraus einen Termin online oder telefonisch. Sie ersparen sich damit Wartezeiten und werden zum vereinbarten Termin bedient.

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Terminplaner mit Kugelschreiber

Terminvereinbarung im Landkreis Bayreuth

Bei der Anmeldung im Landkreis Bayreuth wenden Sie sich bitte an das jeweilige Rathaus in Ihrer Wohngemeinde.

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Aufenthalt

Wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in die Region Bayreuth verlegen möchten und nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz sind, sind für Sie die Regelungen des Aufenthaltsrechts besonders wichtig.

Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen sie hierfür einen Aufenthaltstitel.

Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobile-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU sind unbefristet.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Niederlassungserlaubnis und der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besteht darin, dass die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ein Recht auf Weiterwanderung in einen anderen EU-Mitgliedstaat beinhaltet. Ein Aufenthaltstitel berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im Aufenthaltsgesetz bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt.

Visum, ICT & Blue Card
Aufenthaltserlaubnis
Niederlassungserlaubnis
Reisepass wird in Tasche gesteckt

Ausländerbehörde

Nähere Informationen zum jeweiligen Aufenthaltszweck erteilt die Ausländerbehörde.

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Personen legen Hände in der Mitte zusammen

Unterstützung & Informationen

Weitere Unterstützung und Informationen erhalten Sie bei den nachfolgenden Stellen.

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Abschied aus Bayreuth – Abmeldung

Eine Abmeldung ist nicht erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und eine neue, bisher nicht gemeldete Wohnung im Bundesgebiet beziehen. Durch Datenaustausch der Meldebehörden wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Abmeldepflicht

Eine Abmeldepflicht besteht bei Wegzug ins Ausland oder in eine bereits bestehende Wohnung (vom Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz oder umgekehrt) sowie bei Auszug aus der bisherigen Wohnung ohne Bezug einer neuen Wohnung.

Abmeldefrist

Auch für die Abmeldung gilt die Frist von zwei Wochen, innerhalb der Sie persönlich Ihren Wegzug von Bayreuth dem Meldeamt, mit dem vorgeschriebenen Vordruck, mitteilen müssen. Die Abgabe eines Meldescheins zur Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich.

Bitte beachten Sie
Die Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung kann nur bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.

Lachende Personen

Kein Abschied ist für immer

Bleiben Sie in Kontakt über unsere Newsletter von „Bayreuth – Bühne für Karriere“. Wenn Sie eine Rückkehr nach Bayern planen, finden Sie beim Welcome Service Bayreuth Unterstützung. Hilfen bietet Ihnen zudem das bayernweite Portal Return to Bavaria.

Vielleicht sehen wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder. Wir freuen uns auf Sie.